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GAIBACH: Grundrechte in Europa schützen

GAIBACH

Grundrechte in Europa schützen

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    Professor Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht (links, mit FDP-Fraktionschef Thomas Hacker): Er hielt beim liberalen Frankentreffen in Gaibach den Festvortrag.
    Professor Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht (links, mit FDP-Fraktionschef Thomas Hacker): Er hielt beim liberalen Frankentreffen in Gaibach den Festvortrag. Foto: Foto: Cukrowski

    Auf Einladung der Thomas-Dehler-Stiftung kam Verfassungsrichter Prof. Dr. Andreas Paulus am Samstag in den historischen Konstitutionssaal des Gaibacher Schlosses. Er hielt die Festrede beim Liberalen Frankentreffen der Stiftung mit dem Titel „Die Verfassung Deutschlands als Glied eines vereinten Europas“. Karsten Klein, Mitglied des Vorstandes der Stiftung und unterfränkischer Landtagsabgeordneter, erinnerte in seiner Begrüßung an den liberalen Bürgermeister von Würzburg, Wilhelm Josef Behr, der in seiner legendären Rede 1832 anlässlich des Konstitutionsfestes auf Schloss Gaibach mehr Demokratie und Freiheit in Bayern forderte. Zentraler Bestandteil war die Forderung nach einer Verfassung, die von Volk und König vereinbart und nicht vom König aufgezwungen wird. Hierfür war er mehrere Jahre inhaftiert worden.

    Nach den Grußworten des Volkacher Bürgermeisters Peter Kornell, des stellvertretenden Landrats Robert Finster sowie des Vorsitzenden der FDP Kitzingen, Hans Müller, schilderte Bundesverfassungsrichter Paulus in seiner Rede, dass genau wie zu Behrs Zeiten auch heute das Streiten über die Verfassung nötig ist, vor allem auf europäischer Ebene. Zu einer europäischen Einigung gehöre eine Verfassung, die von den Bürgern akzeptiert und geschätzt wird. Für die deutsche Verfassung sei das der Fall, so Paulus. Um dies auch für Europa zu erreichen, bedürfe es aber einer intensiven demokratischen Debatte.

    Unter Applaus des Publikums schilderte er am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 vor einer unverhältnismäßigen Speicherung von privaten Daten gewarnt habe. Diese Skepsis habe sich durch die aktuellen Ereignisse bestätigt. Auch müsse der Bürger wissen, an wen er sich wenden kann, wenn seine Privatsphäre verletzt werde. Das zentrale Ziel dieser Auseinandersetzung der kommenden Jahre müsse aber sein, dass die Grundrechte in Europa genauso wirksam geschützt sind wie in Deutschland. Im Anschluss an seine Rede hatten die Gäste zahlreiche Fragen an den Verfassungsrichter.

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