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KITZINGEN: Grundsteuerreform: Was wird erhoben und was muss man angeben?

KITZINGEN

Grundsteuerreform: Was wird erhoben und was muss man angeben?

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    Ob man Lust hat oder nicht – derzeit müssen sich Grundstückseigentümer mit der Grundsteuerreform befassen. Symbolfoto: Jens Büttner/DPA
    Ob man Lust hat oder nicht – derzeit müssen sich Grundstückseigentümer mit der Grundsteuerreform befassen. Symbolfoto: Jens Büttner/DPA Foto: Archivbild: dpa/Jens Büttner (dpa-Zentralbild)

    Steuern? Eine Reform? Nicht gerade Worte, die den Bürger erfreuen. Er vermutet viel Aufwand, komplizierte Regelungen und dass er womöglich bald viel mehr Geld zahlen muss. Die acht Mitarbeiter des Finanzamts Kitzingen, die in den letzten Wochen im Landkreis Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform abgehalten haben, kennen solche Bedenken und versuchen sie zu entkräften: Der Aufwand sei für die allermeisten Bürger nicht groß. Und teurer werde es auch nicht automatisch für alle, denn die Reform soll auf die jeweilige Gemeinde bezogen „aufkommensneutral“ sein, sagt Herr Götz, Leiter der Bewertungsstelle am Finanzamt Kitzingen. Aber es werde – bei jedem Grundsteuermodell – auch Gewinner und Verlierer geben, das sei „unvermeidbare Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“.

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