Die Klage der Bürgerinitiative „Keine städtischen Gelder für die Realisierung der Ortsumgehung Volkach/Gaibach“ gegen die Stadt Volkach könnte teurer werden als erwartet. Bei dem Verfahren, mit dem die BI gegen die Ablehnung ihres Bürgerbegehrens vorgeht, dreht der Anwalt der Stadt an der (Prozess-)Kostenschraube – mit einer Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Bei ihrer jüngsten Sitzung reagierten die BI-Mitglieder laut Presseschreiben darauf „fassungslos und empört“.
VOLKACH