Am Anfang stand ein altersschwacher Aufzug. Soll es eine aufwändige Reparatur des 30 Jahre alten Aufzugs sein? Oder lieber gleich eine Neuanschaffung, die vielleicht etwas teurer ist, sich aber auf längere Sicht dann richtig richtig auszahlt? Die Entscheidung, die am Kitzinger Amtsgericht zu treffen war, fiel pro Neuanschaffung aus. Das wiederum wirkte wie eine Initialzündung und zog eine Reihe von weiteren Maßnahmen nach sich.
Kitzingen