Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Kitzingen
Icon Pfeil nach unten

Kitzingen: Hausschlüssel nach Streit in der Toilette heruntergespült

Kitzingen

Hausschlüssel nach Streit in der Toilette heruntergespült

    • |
    • |
    Eskalierter Streit: Ein 20-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er nach einer Party ausflippte.
    Eskalierter Streit: Ein 20-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er nach einer Party ausflippte. Foto: Christopher Schulz

    Weil er den Haustürschlüssel einer Bekannten die Toilette herunter gespült hat, musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Laut Anklageschrift hatte der junge Mann aus dem Landkreis Kitzingen die Geschädigte zudem heftig per SMS beleidigt. In den Nachrichten fanden sich auch rassistische Aussagen. Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tat ein.

    Am Vorabend habe eine Feier im Keller seines Elternhauses stattgefunden, bei der auch die Geschädigte anwesend war, schilderte der 20-Jährige den Hintergrund der Ereignisse. Die Bekannte habe dann mit einem anderen Mann die Party verlassen, ihren Schlüssel allerdings vergessen. Eine Beziehung hatte der Angeklagte nach eigener Aussage nicht mit der Geschädigten. Es sei eine "normale Freundschaft" gewesen, sie hätten sich höchstens ein halbes Jahr gekannt.

    Noch uneinsichtig in Gegenwart der Polizei

    Als ihm die Bekannte am nächsten Tage fragte, ob der Angeklagte sie nach Hause fahren könnte, habe er das abgelehnt. "Als sie mich dann angemault hat, habe ich das nicht eingesehen", sagte der 20-Jährige über die Ursache seines Verhaltens. Er sei einfach sauer gewesen. Jugendrichter Wolfgang Hülle zeigte dafür wenig Verständnis: "Da müssen sie schon sehr sauer gewesen sein."

    Sogar in Gegenwart der Polizei hat der junge Mann laut Gericht die Geschädigte dann noch als "blöde Sau" bezeichnet und ihr empfohlen, dass sie im Baumarkt doch einen neuen Schlüssel kaufen soll. Auf die Frage des Richters, wie es ihm gefallen würde, wenn man so mit ihm umginge, gab sich der Angeklagte einsichtig. Später habe sich der 20-Jährige auch entschuldigen wollen, doch die Bekannte habe ihn "in Chats blockiert". Vor Gericht bekam er auch keine  Gelegenheit dazu, da die Geschädigte nicht anwesend war.

    Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der Angeklagte unter dem Tourette-Syndrom und ausgeprägtem ADHS leide. Diese Erkrankungen hätten ihm schon zu seiner Schulzeit Probleme bereitet. Zudem war er schon mehrmals in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Derzeit befindet sich der 20-Jährige in den letzten Zügen einer Berufsausbildung. Insgesamt sei die soziale Prognose des Angeklagten als günstig anzusehen, so die Jugendgerichtshelferin. Er habe eine feste Arbeit, feste Strukturen und zeige sich einsichtig. Ihr Vorschlag sei daher, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. 

    Verfahren gegen Geldauflage vorläufig eingestellt

    Diesem Vorschlag kam das Gericht nach. "Aber Strafe muss sein", so Hülle. Über fünf Monate hinweg soll der Angeklagte je 100 Euro von seinem Ausbildungsgehalt an eine soziale Einrichtung zahlen. So soll der 20-Jährige gezwungen sein, ein paar Monate über sein Verhalten nachzudenken. Dieser willigte ein. Endgültig wird das Verfahren eingestellt, wenn die Auflage erfüllt wird. "Und dass die Beleidigungen aufhören, sollte eigentlich selbstverständlich sein", gab Jugendrichter Hülle dem jungen Mann mit auf den Weg. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden