Recht kurz fiel diesmal der öffentliche Teil der Ratssitzung in Rüdenhausen aus, bei dem sich das Gremium unter anderem mit zwei Bauanträgen befasste. Beim ersten ging es um die Errichtung einer Dachgaube an einem Wohnhaus in der Wiesenstraße. Wie Bürgermeister Gerhard Ackermann informierte, liege dieses weder im Geltungsbereich einer Satzung noch eines gültigen Bebauungsplans. Die Verwaltung, wie auch die Nachbarn hatten keine Einwände, die Räte stimmten dem Ganzen zu.
Rüdenhausen