Das Landratsamt (LRA) Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim muss einem für diese Redaktion tätigen freien Journalisten die Gesamtzahl der Covid-19-Fälle in den einzelnen Gemeinden mitteilen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor, der unanfechtbar ist. Zuvor hatte das Landratsamt dem im Auftrag dieser Redaktion tätig gewordenen Journalisten Gerhard Krämer die Herausgabe der Zahlen verweigert. Deshalb hatte dieser, vertreten durch die Berliner Medienrechtskanzlei Dr. Johannes Weberling, beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach eine einstweilige Anordnung erwirkt, in der das LRA zur Herausgabe der Zahlen verpflichtet wurde.
Neustadt an der Aisch