Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Volkach weist anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar in einer Pressemitteilung darauf hin, dass eine elektronische Antragstellung für die Briefwahlunterlagen spätestens am Montag, 17. Februar bis 23 Uhr vorliegen muss, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten. Ab dem 18. Februar können Wahlberechtigte nur noch persönlich im Wahlamt vorbeikommen, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Deutsche Post teilt mit, dass die Wahlbriefe (Briefwahlunterlagen) spätestens drei Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben sein sollen. Danach müssen die Wahlbriefe direkt in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, Marktplatz 1, 97332 Volkach, eingeworfen werden.
Öffnungszeiten des Wahlamtes
Der letztmögliche Tag zur Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahl) ist Freitag, 21. Februar. Das Wahlamt hat an diesem Tag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 22. Februar, ist das Wahlamt von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Hier kann jeder vorsprechen, der glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Nach Prüfung im Wahlamt kann hier unter Umständen ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Das Wahlamt hat am Wahlsonntag, 23. Februar von 8 bis 15 Uhr für den Bürgerverkehr geöffnet. Das Wahlamt ist am Wahlsonntag unter 09381/401-21 oder 09381/401-20 zu erreichen. Eine Wahlscheinbeantragung ist an diesem Tag nur möglich, wenn eine plötzliche, nachgewiesene Erkrankung ein Betreten bzw. Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich oder unzumutbar macht.