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Biebelried: Keine Sorge wegen der Betreuung

Biebelried

Keine Sorge wegen der Betreuung

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    Die örtliche Bedarfsplanung für einen Ganztagesplatz zur Betreuung der Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027 lag dem Gemeinderat Biebelried in seiner jüngsten Sitzung vor. Demnach besteht ein ungedeckter Bedarf, der den Ratsmitgliedern aber keine Sorgen bereitet. Am 1. Januar 2026 tritt das Ganztagsförderungsgesetz in Kraft. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf Ganztagesförderung geben. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier betreut werden kann.

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