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Kitzingen: Kirchenasyl-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Urteil nicht hin

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Kirchenasyl-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Urteil nicht hin

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    Die Pforte der Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, musste sich ein Mönch vor Gericht verantworten. Jetzt steht fest: Es gibt eine Fortsetzung.
    Die Pforte der Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, musste sich ein Mönch vor Gericht verantworten. Jetzt steht fest: Es gibt eine Fortsetzung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" hatte sich ein Mönch der Abtei Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen) am Montag vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten müssen. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Damit wurden neben dem Kirchenasyl zugleich die Gewissens- und die Glaubensfreiheit des Ordensbruders gestärkt. In dem konkreten Fall war es um einen jungen Mann aus dem Gazastreifen gegangen, der eigentlich nach Rumänen abgeschoben werden sollte. Durch das Kirchenasyl wurde dies verhindert.

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