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Kitzingen: Kitzingen: Wieso in Hotels weiterhin die Corona-Testpflicht gilt

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Kitzingen: Wieso in Hotels weiterhin die Corona-Testpflicht gilt

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    Es gelten neue Lockerungen der Coronaregeln. Vielerorts benötigt man keinen negativen Coronatest mehr, so wie er im Foto in Kitzingen angeboten wird. Warum das im Beherbergungsgewerbe anders aussieht.
    Es gelten neue Lockerungen der Coronaregeln. Vielerorts benötigt man keinen negativen Coronatest mehr, so wie er im Foto in Kitzingen angeboten wird. Warum das im Beherbergungsgewerbe anders aussieht. Foto: Maria Faiß

    Ob Restaurant, Café, Geschäft oder Kanuverleih – vielerorts ist in Kitzingen seit Sonntag die Corona-Testpflicht entfallen. Für Hotels und andere Beherberungsangebote gilt diese allerdings immer noch. Gerhard Engelmann ist Bezirksgeschäftsführer des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) in Mittelfranken. Er beantwortet in den Freitagsfragen, warum das so ist und was genau gilt.

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