Das Amt eines Bürgermeisters, Kreis-, Stadt- oder Gemeinderats ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Die meisten arbeiten ehren- oder nebenamtlich für ihre Mitbürger, opfern viel Freizeit, schlagen sich stundenlang Themen um die Ohren, die nicht immer Spaß machen und bekommen dafür oft genug Kritik aus der Bevölkerung zu hören. Das muss man mögen.
Landkreis Kitzingen