Angefahrene Autos, angetrunkene Fahrer: Manche Meldungen sind quasi Standard im Polizeibericht. Andere überraschen durchaus – und man lernt dabei sogar neue Wörter. So wie am Sonntag: Da war im Pressetext der Kitzinger Polizeiinspektion Kitzingen vom "Weidefrevel" die Rede. In der gesetzlichen Definition heißt es, dass mit Geldbuße belegt werden kann, "wer vorsätzlich oder fahrlässig in Feld und Flur Vieh oder Hausgeflügel unbefugt auf fremden Grundstücken weiden lässt".
Abtswind