Zu "Steigerwaldbahn: Was macht der Bagger auf dem Gleisbett?" vom 18. Februar erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Unser Recht treibt schon seltsame Blüten! Da wird von der Bahn die Trasse verkauft. Der Besitzer muss aber wohl damit rechnen, seinen Besitz nicht verwerten zu können, sollte die Reaktivierung der Bahn erfolgen. Das käme dann schon einer Enteignung nahe. Führt er nun Bereinigungsaktionen durch, müssen diese Kosten bei einer Rückabwicklung wieder erstattet werden.