In einer Wohnsiedlung in Wiesentheid scheint es derzeit mächtig Ärger zu geben. Das stellte sich in der Sitzung des Gemeinderates heraus, als der Punkt „Bauantrag zur Errichtung eines Lkw-Carports aus Holz“ auf einem Grundstück in der Frankenstraße behandelt wurde. Der Carport soll mit Maßen von fünf mal fünf Metern und einer Höhe von 4,28 Metern auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Im Plan lag nur eine von zehn Nachbarunterschriften vor, laut Verwaltung hatten einige Nachbarn Bedenken geäußert, dass der Bauwerber dort eine KfZ-Werkstatt im Nebenbetrieb betreiben wolle. Das wäre in dem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich nicht zulässig, bislang gebe es jedoch keine Anhaltspunkte wegen einer gewerblichen Nutzung, hieß es.
Bürgermeister Werner Knaier trug den Bauantrag vor und wies darauf hin, dass die Kommune nur darüber zu befinden habe, ob sich das Gebäude dort einfügt, oder nicht. Für alles weitere sei das Landratsamt zuständig. Laut der Vorgabe sei eine private Nutzung des Lkw-Carports, etwa zu privaten Unterstellzwecken, zulässig, eine gewerbliche jedoch nicht.
Dritter Bürgermeister Heinrich Wörner wies auf ein Schreiben einiger Nachbarn hin. Auf dem Gelände stehe bereits eine Hebebühne im Garten, dort werde teilweise auch samstags und sonntags gearbeitet, zitierte Wörner den Brief. „Was da abläuft, da habe ich größte Bedenken. Das fügt sich hier nicht ein“, meinte er für den Fall einer Genehmigung. Zudem sei die Frage, wer kontrolliere, ob das Ganze privat oder gewerbliche genutzt werde.
Die anderen Gemeinderäte sahen es ähnlich. Ein Lkw-Carport passe nicht in ein Wohngebiet, der Betreffende solle sich im Gewerbegebiet ansiedeln, sagte Stefan Möhringer. Die Gemeinderäte lehnten den Plan schließlich einstimmig ab. Die Unterlagen gehen nun an das Landratsamt, das Schreiben der Anwohner werde dem Ganzen beigelegt, so Bürgermeister Knaier.