Nach mehreren Vorstrafen, darunter zwei Freiheitsstrafen wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, stand die Tür zur Justizvollzugsanstalt für einen 40-Jährigen weiter offen. Nachdem der Mann erneut beim geplanten Handel mit Drogen erwischt worden war, drohte ihm eine Haftstrafe. Die wurde es dann auch, aber ohne den direkten Gang hinter Gitter. In einem Verfahren vor dem Schöffengericht in Kitzingen kam der gelernte Bauhandwerker mit einer Bewährungsstrafe davon.
Kitzingen