Nein, aus heiterem Himmel kommt das Thema nicht: 2021 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Eltern von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben. Bei der Umsetzung ließen die Gesetzesmacher den Städten und Gemeinden zusätzlichen Spielraum. 2026/27 gilt das Gesetz nur für Erstklässler; bis 2029/30 fallen dann nach und nach alle Grundschüler darunter.
Marktbreit