3600 Euro (90 Tagessätze zu 40 Euro) stehen in einem Strafbefehl, den ein 49-Jähriger nach dem Diebstahl einer Flasche Gin in einem Lebensmittelmarkt erhalten hat. Grund für die hohe Strafe: Der Mann hatte ein Cuttermesser bei sich. Damit ist aus dem einfachen Ladendiebstahl nach Lesart der Justiz ein "Diebstahl mit Waffen" geworden. Das wirkt sich erheblich auf das Strafmaß aus.
Kitzingen