Das Thema Alkohol taucht in der Strafakte immer wieder auf: Die erste Verurteilung erfolgte wegen Trunkenheit im Verkehr, danach gab es zwei Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bei Verhandlung Nummer vier vor der Kitzinger Strafrichterin geht es erneut um Trunkenheit am Steuer. Darüber hinaus stehen diesmal zudem Betrugsvorwürfe und eine mögliche Untreue im Raum.
Kitzingen