Die Überarbeitung des 2007 verabschiedeten Mobilfunkkonzepts muss auf die „Hausaufgabenliste“ des Stadtrats, wenn Kitzingen den Vorsorgegedanken ernst nehmen will. Diese Erkenntnis durften am Montagabend die rund 70 Zuhörer der zweieinhalbstündigen Bürgerversammlung in der Alten Synagoge mitnehmen, die sich mit vielen Stadträten über Wirkungen und rechtliche Rahmenbedingungen des Mobilfunks informierten.
Das Problem für die Stadt riss OB Siegfried Müller kurz an: Nach Jahren der Ruhe wollen die Netzbetreiber neue Sendeanlagen installieren, beispielsweise einen 35-Mast oberhalb der Klinik Kitzinger Land bauen. Um auf diese Herausforderungen richtig zu reagieren, brauche die Stadt Entscheidungsgrundlagen: unter anderem Informationen von den beiden Mobilfunk-Experten, die zur Bürgerversammlung geladen waren.
„Die Strahlung steigt an.“ Dr. Peter Nießen, Leiter des EMF-Instituts in Köln, beobachtet mit seinen Kollegen den Ausbau der Mobilnetze und untersucht die Auswirkungen. Was – mit Blick auf die menschliche Gesundheit – wohl nicht ganz einfach ist. So wisse man um die Erwärmung menschlicher Zellen. Bei den athermischen Auswirkungen gebe es eine „erhebliche wissenschaftliche Unsicherheiten.“
„Auf dem Weg über den Vermieter können Sie richtig was erreichen“.
Dr. Peter Nießen Mobilfunk-Experte
Trotzdem zeigten etliche Studien, dass Migräne, Kopfschmerzen oder Schlafstörungen von Mobilfunkstrahlung ausgelöst werden könnten. Es gebe auch „Hinweise“ auf ein höheres Risiko für Hirntumore oder Schwächungen des Immunsystems.
Weil mit immer mehr Smartphones und dem Ausbau der LTE-Netze die Belastung steige, sollten die Kommunen ihre Eingriffsmöglichkeiten nutzen, so Nießen. Bei Neuanlagen müssten Immissionen der Sender festgestellt und über Alternativstandorte nachgedacht werden. Eine Konzentrationen von Basisstationen sei zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk der Stadt sollte laut Nießen den Hauseigentümern gelten, wenn ein Netzbetreiber einen neuen Standort sucht: „Auf dem Weg über den Vermieter können Sie richtig was erreichen.“
Auf kommunale Vorbeugungsmaßnahmen setzt Fachanwalt Dr. Wolf Herkner. Der Gesetzgeber habe hier neue Eingriffsmöglichkeiten geschaffen: Die Kommunen müssten bei allen Neuanlagen gehört werden und sollten ihre Planungshoheit in den Genehmigungsprozess einbringen. Dabei sei eine Positivplanung (Angabe von gewollten Standorten) ebenso möglich, wie Ausschlussgebiete – beispielsweise Sender vor Schulen oder Kindergärten.
Um auf Augenhöhe mit den Netzbetreibern über neue Sender diskutieren zu können, müsse Kitzingen vor allem das Mobilfunkkonzept aus der Schublade holen, betonte der Anwalt. Nötig sei eine Einzelfallprüfung, bei der die Stadt zwei Eingriffsmöglichkeiten habe. Einmal über die Optik. Hier habe die Stadt bei städtebaulich störenden Anlagen das Instrument der Gestaltungssatzung schon erfolgreich eingesetzt.
Chancen biete auch die Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge. Wer allerdings Mobilfunksender in sensiblen Bereichen verhindern wolle, müsse Alternativen anbieten können – beispielsweise über ein Mobilfunkkonzept. Dass diese Form der Steuerung „nie mehr fortgeschrieben“ wurde, kritisierte Heidemarie Gold, Sprecherin der Bürgerinitiative Risiko Mobilfunk.
Dass hier Nachholbedarf besteht, unterstrich auch Werner Katzenberger von der Ortsgruppe des Bund Naturschutz. Seine Hoffnung aber, bis zur Überarbeitung alle Mobilfunk-Ausbauanfragen auf Eis zu legen, zerstörte Herkner. Lediglich im Einzelfall sei ein Aufschub möglich.