Ehe Bürgermeister Hermann Queck die Ratsmitglieder im Bürgersaal mit Dankesworten für das abgelaufene Jahr in die Weihnachtsferien verabschiedete, waren noch einige Entscheidungen wie für den Friedhof zu treffen. Dort müssen nach Urnenbestattungen Kränze, Grabgebinde und anderer Grabschmuck – ausschließlich aus verrottbaren Materialien – nach 30 Tagen entfernt werden. Danach ist keinerlei Grabschmuck wie Blumen und Gebinde mehr gestattet.
Neuregelung für Grabschmuck und Grabgebühren

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