Damit das Projekt die laufende Änderung des Flächennutzungsplanes nicht behindert, beschloss der Gemeinderat eine Auskoppelung des Verfahrens und die Aufstellung einer weiteren Änderung des Flächennutzungsplans.Die Biebelrieder Westumgehung, mit der der Durchgangsverkehr auch nach dem Bau der B-8-Umgehung noch stärker aus dem Ort gedrängt werden soll, beschäftigt den Gemeinderat schon seit vier Jahren. Wann das Projekt verwirklicht werden kann, ist indes völlig ungewiss. Der Grund dafür liegt in der Finanzierung.
Die Trasse, mit der der Verkehr aus und nach Westheim beziehungsweise Theilheim am westlichen Ortsrand von Biebelried vorbeigeleitet werden soll, hat bisher schon Planungskosten von 60 000 Euro verschlungen, dazu noch einmal 170 000 Euro für Grunderwerb.
Das Problem: Zurzeit zumindest müsste die Gemeinde für die Verlegung der Kreisstraßen 54 und 22 und den Anschluss an die B-8-Trasse auch einen 35-prozentigen Eigenanteil (65 Prozent sind staatliche Zuschüsse) der Baukosten selbst aufbringen, da der Landkreis keine Notwendigkeit für eine Verlegung sieht und deshalb auch keinen Euro dazu gibt.
Wie Bürgermeisterin Renate Zirndt in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend in Biebelried informierte, müsste die Gemeinde bei geschätzten Gesamtkosten von 1,653 Millionen Euro 580 000 Euro aufwenden – ein gewaltiger Batzen fürs Gemeindesäckel. Denn zusätzliche Einnahmemöglichkeiten gibt es praktisch nicht, es sei denn, die Grundsteuern würden von derzeit 320 Punkten auf 565 Punkte erhöht oder man stürzte sich in weitere Schulden. Derzeit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde aber bereits bei 425 Euro. Dieser Betrag würde sich bei einer Kreditfinanzierung der Westumgehung verdoppeln und läge dann über dem bayerischen Durchschnitt von 720 Euro, rechnete die Bürgermeisterin vor. „Können wir uns das leisten?“, fragte sie deshalb nicht nur rhetorisch in den Gemeinderat.
Erst eine neue Verkehrszählung könnte möglicherweise neue Möglichkeiten eröffnen. Würde dabei festgestellt werden, dass die Umgehung wegen eines hohen Verkehrsaufkommens nötig sei, wäre möglicherweise auch der Landkreis bei der Finanzierung mit im Boot.
Bis es so weit ist, würde die laufende Bebauungsplanung für die Westumgehung jedoch den Abschluss der ebenfalls laufenden achten Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) verzögern. Deshalb schlug Bürgermeisterin Zirndt am Dienstag vor, die Westumgehung aus der achten Änderung auszugliedern und in eine neunte Änderung aufzunehmen. Damit könnten die dringenden Vorhaben der achten Änderung in den Plan eingearbeitet werden und die Änderung abgeschlossen werden. Zirndt nannte dabei den Sportplatz Biebelried, den Wegfall des Baugebietes „Lindelbacher Tor“ in Westheim und die Suche nach Alternativen für eine Wohnbebauung in Westheim.
Mit einer Auskoppelung der Westumgehung werde das Vorhaben nicht zu den Akten gelegt, beeilte sich die Bürgermeisterin zu versichern. Genau diese Befürchtungen hat man aber offenbar in Biebelried. Die Vertreter des Ortsteils im Gemeinderat vermochten jedenfalls keine Vorteile in dem von der Bürgermeisterin vorgeschlagenen Weg zu erkennen. „Ich sehe keinen Sinn darin, die Umgehung aus der achten Änderung herauszunehmen“, sagte Manfred Kleinschrodt. Andrea Czech wies dagegen darauf hin, dass es nur darum gehe, die achte Änderung nicht zu behindern.
Wie sich im Verlauf der Diskussion zeigte, könnte mit der Herausnahme der Umgehung und Überführung in eine neunte Änderung des FNP sozusagen „nebenbei“ auch ein weiteres Problem gelöst werden. Derzeit nämlich fehlt der Gemeinde noch ein Grundstück in der geplanten Trasse. Bei einer neuen FNP-Änderung könnte man aus dem Bebauungsplan zur Westumgehung auch ein Planfeststellungsverfahren machen. Bei diesem wären – im Gegensatz zum Bebauungsplan – auch Enteignungen möglich. Das benötigte Grundstück könnte dann also auch sozusagen zwangsweise von der Gemeinde erworben werden.
Am Ende setzte sich die Bürgermeisterin mit ihrem Vorhaben durch. Gegen drei Stimmen beschloss der Rat eine Aufnahme der Westumgehung in die neunte Änderung des FNP. Außerdem sollen in allen drei Ortsteilen der Gemeinde so bald wie möglich Verkehrszählungen durchgeführt werden. Als Zählpunkte wurden in Biebelried die Kellerbergstraße 12, in Westheim die Dorfstraße 29 und in Kaltensondheim die Kitzinger Straße 10 festgelegt.