"Das Ausspucken in Richtung einer Person ist eine Herabwürdigung." Dass man dafür wegen Beleidigung verurteilt werden kann, hat jetzt ein Handwerksmeister vor dem Kitzinger Amtsgericht erfahren müssen. Zweimal hatte der 54-Jährige nach Überzeugung des Gerichts in Richtung seines Nachbarn gespuckt. Die beiden Beleidigungen kommen den Mann teuer zu stehen.Als "ungute Nachbarschaft" bezeichnete Amtsrichterin Ingrid Johann das, was sich in einer Sackgasse eines kleinen Städtchens im südlichen Landkreis entwickelt hat.
Pöbeln, spucken, provozieren: Wenn der Streit unter Nachbarn eskaliert

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