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PRICHSENSTADT: Prichsenstadt will Windräder verhindern

PRICHSENSTADT

Prichsenstadt will Windräder verhindern

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    Auch in Prichsenstadt könnten laut Planungsverband Windräder aufgestellt werden, gegen die sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung zum wiederholten Male ausgesprochen hat.
    Auch in Prichsenstadt könnten laut Planungsverband Windräder aufgestellt werden, gegen die sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung zum wiederholten Male ausgesprochen hat. Foto: Foto: Heußlein

    Die vielen Diskussionen rund um Windkraftanlagen und deren Standorte sorgen seit vielen Monaten bundesweit für ratlose Gesichter. Eine einheitliche Gesetzgebung existiert noch nicht, und regionale Planungsverbände suchen bayernweit nach geeigneten Standorten. Auch in Prichsenstadt könnten laut Planungsverband Windräder aufgestellt werden, gegen die sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung zum wiederholten Male ausgesprochen hat.

    Das Gremium will in der undurchschaubaren Situation Nägel mit Köpfen machen. Der Flächennutzungsplan wird aktuell neu aufgestellt, und um keine Verhinderungspolitik gegen Windräder zu betreiben, hätte die Stadt eigentlich das gesamte Gebiet auf die Nutzung von Windkraftanlagen untersuchen lassen müssen.

    Weil die Räte aber vor den von ihnen grob geschätzten 30 000 Euro Kosten zurückgeschreckt waren, gaben sie selbst keine solche Untersuchung in Auftrag. Allerdings ist die Bürgerinitiative (BI) „Gegen Windkraft im Steigerwaldvorland“ tätig geworden und hat auf eigene Kosten eine entsprechende Untersuchung beim Büro Brändlein in Wiesentheid in Auftrag gegeben. Das kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund von Abstandsregelungen (zwischen 800 und 1000 Meter zu Wohngebieten) fast keine solchen Flächen zur Verfügung stehen. Einzig im WK 22, einem vom Planungsverband geplanten Gebiet nördlich von Prichsenstadt, wären Windräder möglich – solange keine Belange der Stadt dagegen sprechen.

    Diese Belange hat Herwig Hinney, Sprecher der FBG, in einem detaillierten Antrag formuliert. Er brachte Gründe des Denkmal-, Natur-, Landschafts- und Ensembleschutzes sowie die Beeinträchtigung des Tourismus ein, die nach Ansicht der FBG eine Ablehnung von Windrädern ermöglichen soll. Somit handelt es sich quasi um eine Art Ausschlussgebiet, was aber nur der Regionale Planungsverband so festlegen kann.

    Eine Verhinderungspolitik gegen Windräder sei es nicht, sagte Jens Reuß, Geschäftsstellenleiter der Stadt, auf Anfrage dieser Zeitung. Die hätte nur dann vorgelegen, „wenn es keine Untersuchung über Abstandsregelungen gegeben hätte“, sagte er. So aber gibt es diese Untersuchung, auch wenn sie von einer BI finanziert worden sei, und auf dieser Basis will der Stadtrat weitere Windräder nicht zulassen.

    Ob dieser Beschluss auch umgesetzt werden kann, ist offen. Denn der Antrag war nicht auf der Tagesordnung gestanden, Hinney hatte ihn unter dem Punkt „Verschiedenes“ gestellt. Ratskollege Harald Rückert (CSU) hatte sich dagegen ausgesprochen, ihn überhaupt zu behandeln, weil er wegen einer ähnlichen Sache mal gerügt worden sei.

    Jetzt kann es passieren, dass das Landratsamt den Beschluss für ungültig erklärt. Denn laut der Geschäftsordnung, die sich der Stadtrat am 26. Mai 2008 selbst gegeben hat, können verspätet eingehende oder während der Sitzung gestellte Anträge nur mit Auflagen in die Tagesordnung aufgenommen werden. Nämlich dann, wenn sie entweder dringlich sind oder „sämtliche Mitglieder des Stadtrates anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht“.

    Anwesend waren von 17 Ratsmitgliedern 13, und widersprochen hat Harald Rückert.

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