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Schwarzbau kann teuer werden

Kitzingen

Schwarzbau kann teuer werden

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    Besonders ärgerten sich die Stadträte über einen nachträglich eingereichten Bauantrag zum bereits vollzogenen Anbau eines Windfanges an das Dettelbacher Anwesen "Am Sportplatz 3". Die dazu notwendige Befreiung von den Baugrenzen wurde ebenfalls "unter Murren" erteilt. All zu gut erinnerten sich einige der Ratsmitglieder noch an weitere Schwarzbauten auf dem selben Grundstück in jüngerer Vergangenheit, wenn auch unter einem anderen Bauherren. So könnte es für den Antragsteller noch einmal unangenehm werden, falls das Landratsamt ein Zwangsgeld wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt.

    Problemlos waren die weiteren Bauanliegen:

    · Klaus Klinger kann eine Wohnung in der "Bürgermeister-Knötgen-Straße 1" in Dettelbach durch Überdachung der Terrasse erweitern.

    · Auch Dr. Rosaria Sabetta Fuß darf auf dem Dettelbacher Grundstück "Am Steinbühl 27" ein Wohnhaus mit Garage errichten. Die nötigen Freistellungen wurden erteilt.

    · Reinhard Schubert aus Neuhof darf an das bestehende Wohngebäude "Neuhof 2" einen Anbau setzen. Allerdings muss die Abwasserbeseitigung auf eigene Kosten erfolgen, da Neuhof nicht an die Kanalisation angeschlossen ist. Bereits zuvor wurde ihm von der Verwaltung im Freistellungsverfahren die Genehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes "Neuhof 2" erteilt.

    · Die Firma Duttenhöfer braucht Lagerkapazitäten und beantragte, ihr Regallager im Mainfrankenpark zeitweise höher als ursprünglich genehmigt zu füllen. Die Stadträte wiesen darauf hin, dass mit der Erhöhung der "Oberkante-Lagergut" allerdings auch möglicherweise höhere Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden müssen.

    · Genehmigt wurde im zweiten Anlauf das Vorhaben der Firma "Lichtwerbung Michel" aus Oberpleichfeld, am Gebäude des C+C-Großmarktes im Mainfrankenpark Werbeplanen anzubringen. Die Planen müssen allerdings sturmsicher angebracht werden.

    · Marion Eberhardt kann den Backshop im Mainfrankenpark umgestalten und mehr Plätze unterbringen.

    · Dieter Gerhard aus Euerfeld fragte an, ob er seine Scheune auf dem Euerfelder Grundstück Nummer 2167 abreißen und dort ein Wohnhaus errichten könne. Dem steht prinzipiell nichts entgegen, allerdings könnte die Nachbarschaft zu bestehenden Viehställen eine Bebauung aus emissionsrechtlichen Gründen möglicherweise einschränken.

    · Volker Kapp aus Mainsondheim darf seine Scheune abreißen und ein Einfamilienhaus errichten.

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