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Würzburg/Geiselwind: Sozialbetrug im Freizeit-Land Geiselwind: Landgericht Würzburg verurteilt Geschäftsführer zu Bewährungsstrafe

Würzburg/Geiselwind

Sozialbetrug im Freizeit-Land Geiselwind: Landgericht Würzburg verurteilt Geschäftsführer zu Bewährungsstrafe

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    Vor dem Urteil: Der Geschäftsführer des Freizeitparkes Geiselwind (rechts) mit seinem Rechtsanwalt Alexander Seifert am Montag im Sitzungssaal am Landgericht Würzburg. 
    Vor dem Urteil: Der Geschäftsführer des Freizeitparkes Geiselwind (rechts) mit seinem Rechtsanwalt Alexander Seifert am Montag im Sitzungssaal am Landgericht Würzburg.  Foto: Heiko Becker, dpa

    Am Ende war es ein Urteil in der Mitte: ein Jahr und neun Monate. Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten auf ein Strafmaß zwischen eineinhalb und zwei Jahren Freiheitsstrafe geeinigt. Möglich wurde dies, nachdem der Angeklagte reinen Tisch gemacht und den Sozialbetrug von fast 350.000 Euro zugegeben hatte. Was auch Teil der Absprache war: Der Geschäftsführer des Freizeit-Landes Geiselwind (Lkr. Kitzingen) muss nicht in Haft. Das Landgericht Würzburg setzte die Strafe an diesem Montag zu einer dreijährigen Bewährung aus.

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