Das Baugebiet "Mainstockheimer Weg III" ist nach dem vereinfachten Bauleitplanverfahren entstanden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die Rechtslage aber diesbezüglich geändert, weil der Paragraf nicht mit europäischen Umweltrichtlinien vereinbar ist. Nun muss für jedes Bauvorhaben, das eigentlich im Freistellungsverfahren abgelaufen wäre, ein Bauantrag gestellt werden.
Kaltensondheim