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Prichsenstadt: Steigerwaldbahn: Antrag ohne anwesenden Antragsteller abgelehnt

Prichsenstadt

Steigerwaldbahn: Antrag ohne anwesenden Antragsteller abgelehnt

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    Auch ein Bahnhof und sein Vorplatz, wie auf diesem Foto in Prichsenstadt, gehört zur Bahntrasse der Steigerwaldbahn.
    Auch ein Bahnhof und sein Vorplatz, wie auf diesem Foto in Prichsenstadt, gehört zur Bahntrasse der Steigerwaldbahn. Foto: Guido Chuleck

    Einmal mehr stand das Thema "Steigerwaldbahn" und dessen von der Stadt Prichsenstadt beantragten Entwidmung auf der Tagesordnung des Stadtrates. Ratsmitglied Ricky Haubenreich ( Grüne) beantragte, dass der Rat seinen Antrag auf Entwidmung zurücknimmt.

    Unterfüttert war der Antrag mit fünf Punkten. Nur: als der Antrag in der jüngsten Ratssitzung behandelt wurde, fehlte Haubenreich aus privaten Gründen. Er hatte per Mail um Vertagung gebeten, da er noch einige Ausführungen vorbereitet habe. "Weil er sie nicht mitgeliefert hat, sehe ich keine neuen Gesichtspunkte für eine Absetzung von der Tagesordnung", so Schlehr. Der Antrag sei nicht zurückgezogen und müsse auch in Abwesenheit des Antragstellers behandelt werden.

    Damit zeigten sich nicht alle Räte einverstanden. Susanne Karb (CSU) beantragte, den Punkt zu vertagen, und einige Ratskollegen sprangen ihr bei. Somit ließ der Bürgermeister über eine Absetzung abstimmen, das Ergebnis: vier Räte waren dafür, elf dagegen. Somit behandelte der Rat den Antrag auch ohne die Anwesenheit Haubenreichs.

    Ob diese Vorgehensweise kommunalrechtlich in Ordnung ist, hatte Hubert Nöth vom Landratsamt Kitzingen auf Anfrage der Redaktion überprüft. "Die Anwesenheit des Antragstellers ist bei Antragsbehandlung nicht zwingend erforderlich", so Nöth, und weiter: "Die Bitte des Antragstellers […], den Antrag wegen Verhinderung der Teilnahme an der Sitzung aus persönlichen Gründen von der Tagesordnung zu nehmen, lag im Ermessen des Bürgermeisters." Zudem hatte Schlehr über den Antrag zur Vertagung das Gremium abstimmen lassen.

    Haubenreich beantragte die "Rücknahme des Entwidmungsantrages" wegen der Potenzialanalyse, einer Kostenübernahme durch Bund und Länder und nicht durch die Kommunen, einem möglichen Öko-Systems in einer Art "grünes Band", dem Hochwasserschutz und dem Klimawandel sowie einer Gewissensfrage, nach der "ohne gravierende Vorteile eine Bahn für immer verschwinden" würde.

    Schlehr beantwortete in der Beschlussvorlage jeden Punkt. So gebe es durch die immer noch bestehende Widmung jederzeit die Möglichkeit einer Reaktivierung, und die Potenzialanalyse sei hinreichend veröffentlicht. Ein "Verkehrsbedürfnis", also die Entscheidung einer Kommune, ob sie eine bestimmte Strecke der Öffentlichkeit zugängig machen möchte oder nicht, sei nur vom Landkreis Schweinfurt, aber nicht vom Landkreis Kitzingen zurückgenommen worden.

    In der Debatte sprach sich Alexander Schöpfel (Lauber Wählerliste LWL) dafür aus, dem Antrag Haubenreichs zuzustimmen. "Wie ich in einem Gespräch mit ihm herausgehört habe, will er keine Reaktivierung der kompletten Strecke, sondern sie als Ganzes belassen", sagte er. Solange sie aber bestehe, entgegnete CSU-Sprecher Fabian Uhl, "erfüllt sie ihren Zweck als Bahnstrecke nicht mehr". Auch sei der Schotter als "belastet" anzusehen, brachte Wolfgang Brosche (FBG) ein. Und Harald Rückert (CSU) sah unter anderem das Problem, "dass wir dann keine Entlastungsstraßen für unsere Baugebiete errichten können" (als Zufahrt für die Gebiete, Anm. d. Red.).

    Nun gehörten zu einer Bahntrasse nicht nur die Schienen und ihre Trasse, sondern auch die Bahnhöfe mitsamt den Vorplätzen, sagte Schlehr, "und die will der Inhaber der Gleisrückbaufirma, Timo Meißner, wohl am Stück vermarkten". Ein möglicher Grund, warum sich Meißner für eine Entwidmung ausspreche.

    Nach einer intensiven Debatte lehnte der Rat den Antrag Haubenreichs mit 12:3 Stimmen ab.

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