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DETTELBACH: Steinbruch: Verein bleibt auf Klageweg

DETTELBACH

Steinbruch: Verein bleibt auf Klageweg

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    Trotz zweier juristischer Niederlagen im Ringen um die drohende (Teil-)Verfüllung des Steinbruchs zwischen Dettelbach und Mainstockheim lassen die Gegner nicht locker. Allerdings: Die bislang vom Bund Naturschutz (BN) geführten Prozesse vor dem Verwaltungsgericht setzt jetzt der Verein Steinbruchfreunde fort, wie Vorsitzender Peter Brandner erklärte.

    Nichts geändert hat sich am Ziel des Widerstands: Die Steinbruchfreunde ziehen jetzt die Klage – im Hauptsacheverfahren – gegen die Verfüllgenehmigung des Landratsamts durch. Dafür bekamen sie jetzt das „einstimmige Votum“ der Mitglieder, wie es im Newsletter des Vereins heißt. Der Anwalt bereite derzeit eine Schriftsatz für die Klage vor.

    Optimistisch stimmt die Steinbruchfreunde die Bewertung der abgewiesenen Einsprüche beim Verwaltungsgerichtshof München (VGH) durch ihren juristischen Vertreter. Die Niederlage beim VGH müsse „nicht zwangsweise ein Vor-Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg sein“. Schließlich habe sich der VGH „nicht wirklich“ zur Rechtmäßigkeit der Verfüllgenehmigung geäußert, sondern nur zu zwei Einsprüchen. Diese seien unter anderem durchgefallen, weil die Rodung im Steinbruch bereits durchgeführt war.

    Der Hintergrund des juristischen Streits ist schon etwas älter: Im Oktober 2012 genehmigte das Landratsamt eine Teilverfüllung des Steinbruchs. Rund 210 000 Kubikmeter Abraum sollten in dem Gelände landen, das seltenen Tierarten eine Heimat gibt und auch als wertvolles Geotop anerkannt ist. Auflage ist eine Renaturierung, unter anderem die Umsiedlung der streng geschützten Gelbbauchunke im Areal.

    Die geplante Umsiedlung, die Anfang März 2013 mit einer Rodung im Gelände begann, brachte den BN ins Spiel. Der klagte gegen den genehmigten Sofortvollzug. Der Eigentümer des Steinbruchs stoppte die Arbeiten und das Verwaltungsgericht entschied einen Monat später – gegen den BN und für den Sofortvollzug der Rodung und Umsiedlung.

    Dagegen legte der BN Beschwerde beim VGH ein und scheiterte in München. Die Richter wiesen die zwei Beschwerden zurück. In seiner Begründung (vom April) vermissten die Münchner Juristen bei der Klage gegen die Naturschutzauflagen die Substanz, die „die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung infrage stellen könnte“. Und bei der Teilverfüllung stellte sich das Gericht hinter das Landratsamt. Die Zulässigkeit ergebe sich aus dem Planfeststellungsbeschluss von 1992. Allerdings ist nun wieder das Würzburger Verwaltungsgericht am Zug. Das könnte die Genehmigung kassieren und das Biotop vor Abraum bewahren.

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