Der Schuss ging nach hinten los: Trotz fürsorglicher Hinweise des Gerichts, dass "nach Aktenlage" nicht die geringsten Erfolgsaussichten auf eine Bewährungsstrafe bestehen, wollte eine Angeklagte, dass das Berufungsverfahren in voller Breite durchgeführt wird. Wenn sie ins Gefängnis müsse, so ihre Begründung, könne sie bedürftige und kranke Familienangehörige in der Slowakei nicht mehr unterstützen.
Altenschönbach/Würzburg