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WIESENTHEID: Trotz Ja vom Landratsamt: Rat lehnt großes Carport erneut ab

WIESENTHEID

Trotz Ja vom Landratsamt: Rat lehnt großes Carport erneut ab

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    Symbolfoto Hausbau
    Symbolfoto Hausbau Foto: Foto:

    Ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports aus Holz in einer Wohnsiedlung löste im Wiesentheider Gemeinderat erneut eine größere Debatte aus. Der Plan war im September bereits auf dem Ratstisch gelegen, wo er keine Mehrheit fand. Nachdem das Landratsamt in der Folge die Angelegenheit geprüft und ein „grundsätzliches Recht auf Erteilung einer Baugenehmigung“ gesehen hatte, gingen die Unterlagen zurück an die Kommune.

    Ablehnung rechtswidrig

    Dort fiel das Vorhaben jetzt mit acht zu sieben Stimmen ein zweites Mal durch, obwohl die Behörde klargemacht hatte, dass eine Ablehnung von Seiten des Gemeinderates rechtswidrig sei. Bürgermeister Werner Knaier hatte darauf hingewiesen. Außerdem hob er hervor, dass das Nein des Rates vom Landratsamt gerügt werde und die Behörde laut Aussage der zuständigen Stelle das gemeindliche Einvernehmen ersetzen werde.

    Das umstrittene Bauvorhaben in der Frankenstraße macht seit einiger Zeit in dem Wohngebiet im Ortskern Ärger. Ein Bauwerber legte im Rathaus zunächst einen Antrag zum „Bau eines Carports für Lkw“ vor. Dagegen hatten Nachbarn Bedenken geäußert mit der Befürchtung, dass eine nebenberufliche KFZ-Werkstatt entstehe. Sie verweigerten ihre Unterschrift zum Plan.

    Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und wäre laut Rechtslage zulässig, „sofern es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Auf Initiative des dritten Bürgermeisters und Kreisrats Heinrich Wörner fand im Vorfeld der Ratssitzung ein Treffen mit den Beteiligten im Landratsamt statt. Dort hieß es, dass der Bauwerber „ein grundsätzliches Recht auf Erteilung der Baugenehmigung“ habe. Zugleich zog der Betroffene seinen Antrag zur Errichtung eines Carports für Lkw zurück und legte nun einen neuen vor.

    Das Bauwerk aus Holz ist in einer Größe von fünf mal fünf Metern und eine Höhe von 4,28 Metern geplant. Es soll zum Unterstellen eines Wohnmobils genutzt werden. Eine Hebebühne, die zudem auf dem Grundstück stehen soll, sei genehmigungsfrei und könne im Carport gelagert werden, so das Landratsamt. Lediglich über diesen Antrag habe man zu entscheiden, betonte Bürgermeister Knaier.

    Es soll Frieden herrschen

    Die Gemeinderäte echauffierten sich in der Folge über das Ganze. So machte Heinrich Wörner klar, dass er in dieser Sache frei entscheiden könne, egal welche behördliche Vorgabe es gebe.

    Für ihn, so Wörner, sei „entscheidend, dass in einem Wohngebiet Frieden herrscht. Das ist nicht gegeben“. Zudem lehne der Bauwerber eine Mediation, also ein Gespräch mit den Nachbarn unter neutraler Leitung, ab. Wörner sagte, er fühle sich „verarscht“, er werde nicht zustimmen. Ratskollege Otto Hünnerkopf sah wegen der Rechtslage „keine andere Möglichkeit, als es zu genehmigen“. Ob man im Nachhinein etwas tun könne, wenn der Betreffende das Ganze doch als Gewerbe nutze, fragte er.

    Darauf antwortete Bürgermeister Knaier, dass für diesen Fall das Landratsamt zur Überprüfung zuständig sei. Die Behörde, wie auch die Polizei, seien bereits unangemeldet vor Ort gewesen und konnten „keine rechtswidrigen Sachverhalte feststellen.“

    Für Gemeinderat Walter Rosentritt hatte das Ganze einen Nachgeschmack. Es müsse möglich sein, gegebenenfalls Rücksicht auf die Nachbarn zu üben. Otto Hünnerkopfs Antrag, dem in der Sitzung anwesenden Betroffenen das Wort zu erteilen, wurde abgelehnt.

    Als Nächstes werde der vom Rat abgelehnte Plan zurück ans Landratsamt gehen, um danach noch einmal auf dem Ratstisch zu landen, schilderte Knaier die weitere Entwicklung des Themas.

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