Auf den Friedhöfen der Verwaltungsgemeinschaft Volkach (Nordheim a. Main, Sommerach, Stadt Volkach) findet zwischen dem 16. und 20. März eine Überprüfung der Grabmale auf deren Standfestigkeit statt. Die Friedhofsträger sind nach einem Grundlagenurteil des Bundesgerichtshofes verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen festzustellen, ob Mängel vorliegen.
Sollte dies der Fall sein, werden die Grabberechtigten aufgefordert, die Mängel in einer angemessenen Frist von einem Fachmann beheben zu lassen. Bei Nichtbeachtung ist die Gemeinde verpflichtet, den Grabstein auf Kosten des Grabberechtigten befestigen oder umlegen zu lassen. Diese Maßnahme diene der Sicherheit aller Friedhofsbesucher, wie die Verwaltungsgemeinschaft mitteilt.