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Volkach: Überraschende Wende bei geplantem Flüchtlingswohnheim in Volkach: Ist der Bauantrag rechtlich gar nicht zulässig?

Volkach

Überraschende Wende bei geplantem Flüchtlingswohnheim in Volkach: Ist der Bauantrag rechtlich gar nicht zulässig?

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    Im Volkacher Industriegebiet "Im Seelein" sollte das Wohnheim für maximal 90 geflüchtete Menschen entstehen. Doch im Industriegebiet gelten andere Regeln als im Gewerbegebiet.
    Im Volkacher Industriegebiet "Im Seelein" sollte das Wohnheim für maximal 90 geflüchtete Menschen entstehen. Doch im Industriegebiet gelten andere Regeln als im Gewerbegebiet. Foto: Barbara Herrmann

    Das in Volkach geplante Wohnheim für geflüchtete Menschen hat einen neuen Gegner: das Baugesetzbuch. Kurz vor der Entscheidung des Volkacher Stadtrats am Montagabend hat sich herausgestellt, dass die Unterkunft für maximal 90 Bewohner an dieser Stelle im Industriegebiet nicht genehmigt werden kann, jedenfalls nicht für die Dauer von zehn Jahren. So sieht es der Sitzungsvorlage nach zumindest die Volkacher Verwaltung.

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