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Kitzingen: Umfrage: Braucht es für Brötchen einen Kassenbon?

Kitzingen

Umfrage: Braucht es für Brötchen einen Kassenbon?

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    Ein Brötchen und der dazugehörige Kassenbon liegen auf der Theke einer Feinbäckerei. Wenige Tage nach Inkrafttreten der umstrittenen Kassenbonpflicht stößt die Regelung vor allem bei Bäckereien auf Kritik. 
    Ein Brötchen und der dazugehörige Kassenbon liegen auf der Theke einer Feinbäckerei. Wenige Tage nach Inkrafttreten der umstrittenen Kassenbonpflicht stößt die Regelung vor allem bei Bäckereien auf Kritik.  Foto: Jan Woitas

    Egal, ob es sich um ein paar Brötchen beim Bäcker oder eine Zeitschrift am Kiosk handelt: Seit 1. Januar müssen Einzelhändler, die eine elektronische Registrierkasse haben, immer einen Kassenbon ausdrucken. Das Gleiche gilt für Gastronomiebetriebe.

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