Die Bebauung im Siedlungsgebiet Am Goldbrunnen in Rüdenhausen ist bis auf einen einzigen freien Platz abgeschlossen. Genau auf dieser Fläche möchte ein Bauwerber ein Doppelhaus errichten, das dem Gemeinderat in der Form nicht passt. Seit einiger Zeit streiten Bauwerber und Gemeinde.
Erst im Dezember hatte der Gemeinderat um Bürgermeister Gerhard Ackermann den Bauantrag nach einer Ortsbesichtigung abgelehnt. Die Begründung lautete nach wie vor, dass das Vorhaben nicht dem geltenden Bebauungsplan entspricht.
Der Plan gibt für das gesamte Gebiet am Ortsrand in Richtung Abtswind lediglich eine Bauweise mit einem Erdgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss vor. Zusätzlich monierten die Räte, dass der Bauplatz an der höchsten Stelle des gesamten Baugebiets liege. Die Höhe des geplanten Gebäudes sei nicht mit dem Ortsbild vereinbar. Zwar stehe ein ähnliches Haus bereits wenige Meter entfernt in der gleichen Siedlung. Dieses wurde damals genehmigt, weil es wesentlich tiefer im Talbereich der Straße liege, so die Begründung des Rates.
Die erneute Ablehnung des Bauvorhabens genügt dem Landratsamt nicht. Die Behörde teilte nun der Gemeinde mit, sie müsse eine Baugenehmigung erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stünden.
Das Ganze hat eine Vorgeschichte. So schrieb die Gemeinde bereits 2017 die Besitzerin des Grundstücks mehrfach an, um sie auf die Bebauungsverpflichtung hinzuweisen. Zunächst kam keine Antwort, die Gemeinde beschloss deswegen, von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch zu machen. Schließlich ging Ende 2018 eine Voranfrage zum Bau eines Doppelhauses ein, die damals bereits dem Bebauungsplan nicht entsprach. In der Folge ging es hin und her, zwischen Gemeinde und Bauherr konnte keine Einigung erzielt werden.
Privatrechtlich wurde der Vorgang des Rückkaufsrechts vor dem Landgericht Würzburg im Mai 2020 verhandelt. Dabei wurde die Regelung getroffen, dass die Beklagte sich verpflichtet, bis zum 16. April 2021 ein Gebäude zu errichten, das den Vorgaben des gültigen Bebauungsplanes entspricht. Eine Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung der Frist besteht.
Keine Erdbewegung
Bislang ist auf dem Bauplatz keine Erdbewegung zu sehen. Die Gemeinde wird ihre Ablehnung des Antrags laut Bürgermeister Ackermann noch einmal begründen und an das Landratsamt schicken. „Dort wird entschieden, ob unsere Ablehnung berechtigt ist oder ob die Baugenehmigung ersetzt wird“, schildert der Bürgermeister. Sollte Letzteres geschehen, bliebe der Gemeinde Rüdenhausen der Weg einer privatrechtlichen Klage.
Man müsse abwarten, so Bürgermeister Ackermann. Er geht zunächst von einer Verlängerung der Frist für ein Jahr aus, wie er sagte. Für den Fall, dass die Gemeinde das Grundstück zurück erhält, liegen laut Ackermann bereits Anfragen anderer Interessenten vor.