Die politische Diskussion um die Unfallflucht läuft. Ob die Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird, wenn "nur" Schäden entstanden sind, ist offen. Derzeit gilt das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle als Straftat. Mit Folgen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, wie jetzt wieder ein 71-Jähriger vor dem Amtsgericht in Kitzingen feststellen musste.
Kitzingen