Ein Mann war im Sommer und Herbst 2021 für rund drei Monate arbeitslos und bezog entsprechende Leistungen von der Agentur für Arbeit. Dann aber trat der 36-Jährige zwei Teilzeitjobs an. Weil er dies der Agentur für Arbeit erst mit 20-tägiger Verspätung meldete, bekam er zunächst weiter Arbeitslosengeld. Diese 936 Euro kamen ihn jetzt richtig teuer; der Schwindel flog auf. Der Mann bekam einen Strafbefehl wegen Betrugs, legte Einspruch ein und landete daher vor dem Amtsgericht in Kitzingen.
Kitzingen