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Kitzingen: Vor Gericht: Arbeitsloser kassiert 900 Euro vom Staat und zahlt dafür 4000 Euro

Kitzingen

Vor Gericht: Arbeitsloser kassiert 900 Euro vom Staat und zahlt dafür 4000 Euro

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    Wer arbeitslos ist, kann eine Zeitlang Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten, muss aber melden, wenn er wieder eine Beschäftigung aufnimmt.
    Wer arbeitslos ist, kann eine Zeitlang Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten, muss aber melden, wenn er wieder eine Beschäftigung aufnimmt. Foto: Frank Leonhardt, dpa

    Ein Mann war im Sommer und Herbst 2021 für rund drei Monate arbeitslos und bezog entsprechende Leistungen von der Agentur für Arbeit. Dann aber trat der 36-Jährige zwei Teilzeitjobs an. Weil er dies der Agentur für Arbeit erst mit 20-tägiger Verspätung meldete, bekam er zunächst weiter Arbeitslosengeld. Diese 936 Euro kamen ihn jetzt richtig teuer; der Schwindel flog auf. Der Mann bekam einen Strafbefehl wegen Betrugs, legte Einspruch ein und landete daher vor dem Amtsgericht in Kitzingen.

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