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Kitzingen: Vor Gericht: Eine kurze Fahrt mit dem E-Scooter endet im Gefängnis

Kitzingen

Vor Gericht: Eine kurze Fahrt mit dem E-Scooter endet im Gefängnis

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    Wer einen Elektro-Roller, auch E-Scooter, fährt, braucht Versicherungsschutz und Kennzeichen.
    Wer einen Elektro-Roller, auch E-Scooter, fährt, braucht Versicherungsschutz und Kennzeichen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung gilt als eine Straftat, selbst wenn nur ein Elektro-Roller, ein sogenannter E-Scooter, benutzt wird. Normalerweise wird dieses Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz mit Geldstrafen geahndet. Eine solche Fahrt kann aber sogar im Gefängnis enden.

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