"Katzenfutter" als Codewort für das Bestellen von Rauschgift: Das war für den Vorsitzenden Richter der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg, Konrad Döpfner trotz langjähriger beruflicher Erfahrung mit dem Drogenhandel genauso neu wie für den Strafverteidiger Klaus Spiegel und weitere Prozessbeteiligte. Bei der Telefonüberwachung einer 51-Jährigen, nicht vorbestraften Hartz-IV-Empfängerin aus Kitzingen war die Polizei auf dieses Code-Wort gestoßen.
Kitzingen/Würzburg