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Kitzingen: Vor Gericht: Offener Gullischacht wird zur Autofalle

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Vor Gericht: Offener Gullischacht wird zur Autofalle

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    Zwei Brüder öffneten nach dem Stadtfest 2017 in Kitzingen einen Kanaldeckel. Prompt fuhr ein Auto ins Loch und beschädigte den Wagen. Nun standen die Brüder vor Gericht.
    Zwei Brüder öffneten nach dem Stadtfest 2017 in Kitzingen einen Kanaldeckel. Prompt fuhr ein Auto ins Loch und beschädigte den Wagen. Nun standen die Brüder vor Gericht. Foto: Michael Mahr

    Das Kitzinger Stadtfest 2017 wird zwei Brüdern in unguter Erinnerung bleiben. Weil sie mit 1,6 und 2,2 Promille in den frühen Morgenstunden mit dem Rad unterwegs waren, gab es einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Geldstrafe haben beide bezahlt. Das war aber nicht alles. Den beiden flatterte noch ein weiterer Strafbefehl ins Haus. 1200 Euro (30 Tagessätze zu 40 Euro) sollten beide wegen des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zahlen. Dagegen legten sie  Einspruch ein – und zogen ihn vor dem Kitzinger Amtsgericht gleich wieder zurück.

    Das sah am Anfang der Verhandlung anders aus. "Das waren wir nicht", sagten sie voller Überzeugung zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Danach sollen sie auf dem Heimweg vom Stadtfest in der Nähe des Eisenbahnviadukts in Kitzingen einen Kanaldeckel auf die Straße geworfen haben. Wenig später fuhr ein BMW-Fahrer in den offenen Gullischacht. Folge: 7000 Euro Schaden am Auto.  

    Von der Polizei gestellt

    Die beiden wurden wenig später von der Polizei gestellt, bestritten aber, etwas mit der Sache zu tun zu haben und blieben auch in der Verhandlung dabei. Auch wenn es 3.15 Uhr war, seien noch viele Leute unterwegs gewesen. "Das kann jeder gewesen sein", sagten sie der Richterin: "Wir waren lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort."

    Mit dem Auftritt einer Zeugin wendete sich das Blatt. Die junge Frau hatten auf dem Nachhauseweg die Brüder beobachtet, als sie sich an dem Kanaldeckel zu schaffen machten. Wenig später sah sie beide wieder, als die von der Polizei kontrolliert wurden. Sie machte gegenüber den Beamten ihre Aussage. Und die wiederholte sie vor Gericht.   

    Richterin: "Sie haben ein Problem"

    Danach sagte die Richterin: "Wir und vor allem Sie haben ein Problem." Es gebe keinen Grund, an den Aussagen der Zeugin zu zweifeln. "An der Aussage komme ich nicht vorbei." Sie machte den Brüdern klar: Die 30 Tagesätze im Strafbefehl sind die untere Grenze des Strafrahmens. Die Höhe der Tagessätze mit 40 Euro angesichts der Einkommensverhältnisse eher zu niedrig. Ihr deutlicher Hinweis: "Wenn es zu einem Urteil kommt, wird es teurer."

    Nach einer kurzen Pause hatten sich die Brüder entschieden: "Wir nehmen die günstigere Variante", sagten sie. Damit bleibt es beim Strafbefehl und den 1200 Euro pro Mann. Von der 100-prozentigen Überzeugung, es auf keinem Fall gewesen zu sein, blieb am Ende nichts übrig.

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