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Kitzingen: Ware bezahlt, aber nie erhalten

Kitzingen

Ware bezahlt, aber nie erhalten

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    Eine Frau aus dem Landkreis kaufte über eBay-Kleinanzeigen einen Tonie-Box-Kinderlautsprecher.  Die Ware wurde über einen Bezahldienst bezahlt, jedoch bis zum heutigen Tag nicht geliefert, schreibt die Polizei Kitzingen in ihrem Bericht.

    Unter anderem im Hinblick auf diesen Fall warnt die Polizei vor den Gefahren bei Interneteinkäufen. Es werde täglich eine Vielzahl von Internetbetrugsdelikten zur Anzeige gebracht. Diese werden im Bereich der Verkaufs- beziehungsweise Versteigerungsportale im Internet, bei sogenannten Fake-Shops oder durch diverse Schadsoftware begangen. Allein in dieser Woche liefen bei der Polizeiinspektion Kitzingen bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt 16 Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Internet ein.

    Hierbei wird häufig versucht, an Informationen der Kunden und Interessenten zu kommen, um Sicherheitsmaßnahmen verschiedenster Bezahldienstleister zu umgehen. Es werden unrechtmäßig erlangte Daten genutzt, um Einkäufe zu tätigen oder um Geld zu transferieren. Bezahlte Ware wird wie im oben genannten Fall einfach nicht geliefert. Die Betrüger wirken auf unsichere Bezahlverfahren hin.

    Bei den Fake-Shops handelt es sich um Verkaufsplattformen im Internet, die Waren zu sehr günstigen Konditionen anbieten und, wie erwähnt, nicht geliefert werden. Typisch sei vor allem, dass lediglich die Zahlungsart „Vorkasse“ zur Auswahl steht, schreibt die Polizei.

    Beispielsweise wird eine brandneue Playstation 5 zum absoluten Niedrigpreis angeboten. Aufgrund der Nachfrage und Lieferproblemen dieser Spielkonsole sei es momentan sehr schwierig, überhaupt eine solche zu erwerben. Deshalb sollten vor einem Kauf diverse Dinge durch den Käufer abgeklärt beziehungsweise überprüft werden. Die unterschiedlichsten Varianten sind letztendlich meist mit finanziellen Verlusten verbunden.

    Unter anderem bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Informationen und Hilfestellungen zu Sicherheitsmaßnahmen und Onlineabwicklungen an.

    Informationen dazu sind auf der offiziellen Seite unter www.bsi.bund.de abrufbar.

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