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Kitzingen: Was die Räum- und Streupflicht der Stadt genau besagt

Kitzingen

Was die Räum- und Streupflicht der Stadt genau besagt

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    Das Räumen und Streuen ist eine gesetzliche Pflicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sowie der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
    Das Räumen und Streuen ist eine gesetzliche Pflicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sowie der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Foto: Symbolbild: Tobias Hase/dpa

    Wegen der angebrochenen Winterzeit erinnert die Stadt Kitzingen an die Räum- und Streupflicht in der Stadt und den Stadtteilen. Insbesondere wird in der Pressemitteilung auf folgende Punkte hingewiesen:

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