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LANDKREIS KITZINGEN: Wenn die Rente nicht reicht

LANDKREIS KITZINGEN

Wenn die Rente nicht reicht

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    Rund 41,4 Prozent der Bedürftigen, die die Grundsicherung erhalten, sind 65 und älter. Altersarmut zu verhindern war eines der Hauptziele des „Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)“, das am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Seit dem 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe) gewährt.

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