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KITZINGEN: Wenn ein Baum aufs Auto kracht

KITZINGEN

Wenn ein Baum aufs Auto kracht

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    Ein Baum krachte Ende Juli auf dem Parkplatz am Trimm-dich-Pfad im Kitzinger Tännig auf das Auto eines Mannes, der dort beim Joggen war. Unser Symbolfoto zeigt einen ähnlichen Schaden.
    Ein Baum krachte Ende Juli auf dem Parkplatz am Trimm-dich-Pfad im Kitzinger Tännig auf das Auto eines Mannes, der dort beim Joggen war. Unser Symbolfoto zeigt einen ähnlichen Schaden. Foto: Foto: Federico Gambarini, dpa

    Ende Juli erlebt ein 47-jähriger Freizeitsportler einen Autofahrer-Alptraum: Als er vom Joggen auf dem Trimm-dich-Pfad im Kitzinger Tännig zum Parkplatz am Waldrand zurückkehrt, findet er seinen Mercedes wieder – und einen großen Baum auf dem Auto. Was sich heftig anhört, wird gut sechs Wochen später getoppt: Die Haftpflichtversicherung der Stadt Kitzingen verweigert die Regulierung des Schadens: satte 13 000 Euro, so der Jogger.

    Der Rechtsanwalt macht Druck

    Der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, versteht die Welt nicht mehr. Aus seiner Sicht ist die Sachlage klar: Für den 15 Meter hohen Baum, der seinen Wagen beschädigte, ist die Stadt als Waldbesitzer zuständig. Deren Feuerwehr habe den Stamm nach dem Unfall zersägt, der Bauhof und der Förster seien vor Ort gewesen.

    Es folgt das Übliche: Die Stadt übergibt die Sache ihrer Versicherung. Da sich da lange nichts rührt und der 47-Jährige sich bei Kontakten mit der Stadt nicht ernst genommen sieht, macht er Druck – per Rechtsanwalt. Der kriegt Anfang September ein freundliches Schreiben der kommunalen Haftpflichtversicherung, in der diese den gewünschten Schadenersatz ablehnt.

    Förster sieht Pilz als Auslöser

    Der Grund: Der Baum habe keine „äußerlichen Zeichen einer Erkrankung“ gezeigt, sei deshalb bei Kontrollen nicht als Risiko aufgefallen: „Der Schaden war somit nicht vorhersehbar und deshalb auch nicht vermeidbar. Eine schuldhafte Unterlassung gebotener Maßnahmen unserer Versicherten liegt nicht vor.“ Das Rechtsamt der Stadt sieht – trotz Verständnisses für die Lage des Autobesitzers – keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

    Das Wäldchen werde im Auftrag der Stadt vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bewirtschaftet und die Standsicherheit der Bäume „regelmäßig“ untersucht, so Rechtsrätin Susanne Schmöger. Dabei habe der Baum keine Schäden offenbart. Max Bartholl, Förster vom AELF, bestätigt das. Die Linde sei bei den zweimaligen Kontrollen im Jahr äußerlich „einwandfrei“ gewesen, aber: „Da war ein Pilz drin“. Der habe den Baum im Untergrund so geschädigt, dass er kippte.

    „Alltägliches Lebensrisiko“

    Dass der Autofahrer – was die Haftpflichtversicherung angeht – leer ausgeht, ist nach Schmögers persönlicher Meinung „ärgerlich“, aber gängige Rechtslage und gehöre zum „alltäglichen Lebensrisiko“.

    Entscheidend seien regelmäßige Kontrollen und die Untersuchung durch einen Fachmann, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil feststellte. Zwei Baumuntersuchungen pro Jahr – einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand – reichen nach Urteilen der Oberlandesgerichte aus, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Dies sei beim Tännig so gemacht worden, betont Förster Bartholl.

    „. . . zwei Meter weit nach rechts“

    Damit will sich der 47-Jährige nicht abfinden. Bei einer Kontrolle vor wenigen Tagen habe er zwei völlige verdörrte Bäume nahe des Parkplatzes am Tännig gefunden. Sein Fazit in einer Mail: Die Stadt verletze ihre Aufsicht sehr wohl durch Unterlassen, „wenn sie solche Bäume, die jederzeit auf den Parkplatz stürzen könnten, nicht beseitigt.“

    Der Mann erinnert in seiner Mail noch einmal an einen besonderen Umstand, als der Baum auf sein Auto krachte. Da sei eine Frau ganz in der Nähe auf der Bank gesessen. „die wahrscheinlich nicht mehr am Leben wäre, wenn der Baum zwei Meter weit nach rechts fällt.“ Ob das dann auch normales Lebensrisiko und kein Versicherungsfall wäre? Da zweifelt der 47-Jährige.

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