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Kitzingen: Wespen und Hornissen sind kein Grund zur Panik: Wann darf man ein Nest entfernen lassen?

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Wespen und Hornissen sind kein Grund zur Panik: Wann darf man ein Nest entfernen lassen?

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    Wespen bauen ihre Nester gern in Gärten, an Terrassen, unter dem Dach, in Rollo-Kästen oder auch in Schuppen – diese Nähe zum Menschen wiederum weckt gerade jetzt in den Sommermonaten  Ängste. „Wir haben in diesem Jahr sehr viele Anfragen von Menschen, die ein Wespennest bei sich in der Nähe entfernen lassen wollen“, sagt Jonas Braun von der unteren Naturschutzbehörde in Kitzingen. Doch das ist nicht immer so einfach, heißt es in einer Pressemitteilung der unteren Naturschutzbehörde, der folgende Informationen entnommen sind.

    Wenn ein Wespennest sich in einer gefährlichen Lage wie zum Beispiel in der Nähe eines Kinderzimmers befindet, vermittelt die Naturschutzbehörde den Kontakt zu privaten Schädlingsbekämpfern, der in dem Fall auch selbst bezahlt werden muss. Bei der Feuerwehr anzurufen, bringt nichts, denn diese kümmert sich schon länger nicht mehr um Wespennester.

    Generell gilt: Alle Wespenarten und auch Hornissen stehen unter Schutz und ihre Nester dürfen nicht entfernt werden. Wer das dennoch tut, riskiert eine Geldstrafe. In jedem Fall sollte man sich ruhig verhalten und nicht nach den Wespen oder Hornissen schlagen, um sie nicht zu reizen. Die Insekten schütten sonst einen Duftstoff aus, der nur noch mehr Artgenossen anlockt. Besser ist es, sie mit Wasser aus einer Sprühflasche anzusprühen. So denken die Tiere, dass es regnet und kehren in ihr Nest zurück.

    Zu Hornissen sagt Braun: Diese sind nicht so gefährlich wie viele denken. Allein die Größe der Insekten aber verunsichere viele Menschen. Doch gerade Hornissen hielten sich eher fern von Menschen. „Hornissen jagen Wespen und Bienen und fliegen nicht auf unser Essen, deshalb sind sie eigentlich harmloser als Wespen.“

    Hornissen gehören zu den besonders geschützten Arten und es ist daher verboten, diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nach der Bundesartenschutzverordnung sind neben allen heimischen Bienen, Hummeln und Hornissen auch alle heimischen Arten der Kreiselwespen und der Knopfhornwespen besonders geschützt. Wenn es sich um eine dieser Arten handelt, darf man ohne Ausnahmegenehmigung nichts unternehmen.

    Die untere Naturschutzbehörde ist allerdings nur für die Hornissen zuständig. Für alle anderen besonders geschützten Tierarten ist ein Antrag bei der höheren Naturschutzbehörde Regierung von Unterfranken zu stellen.

    Die übrigen Wespenarten (z.B. Gemeine Wespe) sind nicht besonders geschützt und hier gelten die allgemeinen Tierschutz-, und Artenschutzbestimmungen – nicht mutwillig beunruhigen, nicht ohne vernünftigen Grund fangen, nicht verletzen oder töten und nicht die Lebensstätten zerstören.

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