Der 19-Jährige ist einer der härteren Fälle, mit denen das Jugendamt zu tun hat. Fünf Eintragungen ins Bundeszentralregister hat der junge Mann. 2022 war er zu einem Jugendarrest verurteilt worden. Wenig später hat er weitere Straftaten begangen, darunter Drogenbesitz, Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen. Dafür saß er jetzt vor dem Jugendschöffengericht. Eine Jugendstrafe stand im Raum. Die wurde es aber nicht.
Kitzingen