Viel Geld hat ein 30-Jähriger nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl gespart. Weil er einem Nachbarn gedroht haben soll, ihm die Knochen zu brechen und die Zähne auszuschlagen, sollte er 4200 Euro (60 Tagessätze zu 70 Euro) zahlen. Er legte Einspruch ein. Wie die darauffolgende Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen zeigte, mit Erfolg. Die angebliche Bedrohung war nicht nachzuweisen.
Kitzingen