Per Snapchat haben sich zwei junge Mädchen einen Sexpartner gesucht und einen unerfahrenen 19-Jährigen gefunden. Mit einem der Mädchen hat der junge Mann geschlafen, beim anderen blieb es beim Versuch des "einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs", wie es im Juristendeutsch heißt. Da die beiden Mädchen noch keine 14 Jahre alt und damit Kinder waren, fand sich der junge Mann nun vor dem Jugendrichter wieder.
Kitzingen