Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Kitzingen
Icon Pfeil nach unten

KITZINGEN: Zwischen Zeigefinger und Bußgeld

KITZINGEN

Zwischen Zeigefinger und Bußgeld

    • |
    • |
    Zeigt her Euren Ausweis: Wenn der Pass abgelaufen ist, gibt es meist ein freundliches Anschreiben vom Amt. Im Kitzinger Rathaus muss man jedoch sofort eine Strafe zahlen.
    Zeigt her Euren Ausweis: Wenn der Pass abgelaufen ist, gibt es meist ein freundliches Anschreiben vom Amt. Im Kitzinger Rathaus muss man jedoch sofort eine Strafe zahlen. Foto: Archiv-FOTO DPA

    Wie schnell die Zeit vergeht, wurde Frau K. wieder einmal schlagartig bewusst, als sie voller Schreck entdeckte, dass ihr Personalausweis beinahe ein Jahr abgelaufen ist. Als sie im Passamt der Stadt Kitzingen einen neuen Ausweis beantragt, muss sie zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen.

    Jörg Engelbrecht, Leiter des Einwohnermeldeamtes, kennt die entsprechenden Zahlen: Etwa 300 Mal im Jahr spricht die Stadt Kitzingen gebührenpflichtige Verwarnungen aus. Zunächst gebe es eine Schonfrist: In den ersten zwei Monaten Überfälligkeit kommt man mit dem erhobenen Zeigefinger davon. Nach zwei Monaten werden zehn Euro fällig, nach einem halben Jahr 25. Erst wenn der Ausweis länger als ein Jahr abgelaufen ist, nimmt die Stadt mit 35 Euro das höchstmögliche Verwarnungsgeld für solche Fälle. Ein Fall, der nicht so häufig vorkomme.

    „Erst wird immer der Zeigefinger gezeigt.“

    Antoinette Graber Rechtsabteilung des Landratsamtes

    Akzeptiert der Kunde im Einwohnermeldeamt das Verwarnungsgeld nicht, wird Anzeige erstattet und die ganze Sache landet als Ordnungswidrigkeitsverfahren beim Landratsamt in Kitzingen.

    Frau K. hatte mit ihren zehn Euro also noch Glück: Wäre gleichzeitig auch ihr Reisepass abgelaufen oder die abgelaufene Frist noch länger gewesen, hätte sie 25 oder 35 Euro auf den Tisch blättern müssen.

    Nehmen wir einmal an, Frau K., die es wirklich gibt und die zehn Euro blechen musste, wäre keine Kitzingerin. Würde Frau K. beispielsweise in Buchbrunn wohnen, wäre ihr das Verwarnungsgeld erspart geblieben. Beim Beantragen des neuen Passes in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kitzingen – hier sind Albertshofen, Buchbrunn, Sulzfeld, Mainstockheim und Biebelried zusammengeschlossen – hätte man beide Augen zugedrückt und der Geldbeutel von Frau K. wäre verschont geblieben.

    Verwarnungsgeld ja oder nein – es ist Städten und Gemeinden freigestellt, wie sie mit den Säumigen umgehen. Das nennt sich dann „Kann-Bestimmung“ und führt – wie das Beispiel von Stadt und VG schön zeigt – dazu, dass innerhalb einer Stadt scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Weil das nach außen hin nicht ganz glücklich aussieht und beim Zusammentreffen zwischen einem Kitzinger und einem Buchbrunner für jede Menge Gesprächsstoff und Kopfschütteln sorgt, versucht man im Kitzinger Landratsamt einen einheitlichen Weg zu finden.

    Antonette Graber von der Rechtsabteilung des Landratsamts hält nichts von Verwarnungsgeldern. Sie bevorzugt ein anderes Modell: Läuft ein Ausweis ab, soll der Besitzer von der zuständigen Behörde automatisch angeschrieben und darauf hingewiesen werden. Das Amt setzt gleichzeitig eine Frist von zwei Monaten, um das neue Dokument zu beantragen: „Erst wird immer der Zeigefinger gezeigt!“

    Erst wenn innerhalb dieser Zeit nichts passiert, geht es an den Geldbeutel und das Landratsamt wird eingeschaltet. Von dort gibt es dann unschöne Post für den Dauer-Säumigen: ein Bußgeld von 100 Euro samt Bearbeitungsgebühr von 23,50 Euro. Dieses Bußgeld droht auch allen, die bei einer Kontrolle von der Polizei mit abgelaufenem Pass erwischt werden: Auch hier wird das Landratsamt eingeschaltet und nach einer Verwarnung ohne dass es an den Geldbeutel geht wäre auch hier der nächste Schritt das Bußgeld.

    Im Landratsamt wurden im ersten Halbjahr 2009 insgesamt 52 Verstöße gegen das Passgesetz registriert. Bisher mündeten davon acht in den angesprochenen 100-Euro-Bußgeldbescheiden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden