In Zukunft sollen Asylbewerber nach spätestens drei Monaten erfahren, ob sie in Deutschland bleiben dürfen. Derzeit dauert es im Schnitt 5,3 Monate. Bis zur Entscheidung durchlaufen diese Menschen ein kompliziertes Verfahren:
Was passiert nach der Ankunft?
Wer als Flüchtling nach Deutschland kommt, muss sich registrieren lassen. Meist passiert das in der nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber. Dort wird entschieden, ob derjenige bleiben kann oder in ein anderes Bundesland weitergeschickt wird.
Wie wird entschieden, wo ein Asylbewerber hinkommt?
Die Verteilung auf die Bundesländer läuft nach dem „Königsteiner Schlüssel“ – ausgerichtet nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl der Länder. Nordrhein-Westfalen nimmt die meisten auf, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg. Ein Verteilungssystem spuckt aus, welchem Land ein Asylbewerber zugeordnet wird. Die Verteilung richtet sich auch danach, woher der Flüchtling kommt.
Wo kommen Asylbewerber unter?
In den ersten Wochen – maximal drei Monate – wohnen sie in einer Erstaufnahmestelle des Landes, dem sie zugeordnet wurden. Erst danach werden sie weiter auf eine Stadt oder Gemeinde verteilt. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Schutzsuchenden mit Essen und Kleidung versorgt. In den dortigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen sie ihren Asylantrag. Es werden Personalien erfasst, Fotos gemacht, Fingerabdrücke genommen und mit Datenbanken abgeglichen. Die Menschen erhalten ein Dokument, das den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland erlaubt – für die Dauer ihres Asylverfahrens.
Wie geht's mit dem Antrag weiter?
Ergibt der Abgleich mit europäischen Datenbanken, dass ein Flüchtling in einem anderen EU-Staat zuerst nach Europa eingereist ist und registriert wurde, bearbeiten die deutschen Behörden den Antrag nicht weiter, sondern schicken den Betroffenen möglichst schnell in das EU-Land zurück. In allen anderen Fällen folgt eine Anhörung in der BAMF-Außenstelle. Dort müssen Asylbewerber berichten, warum sie aus ihrer Heimat geflohen und auf welchem Weg sie nach Deutschland gekommen sind.
Was passiert am Ende des Asylverfahrens?
Wird ein Antrag abgelehnt, muss der Betroffene eigentlich das Land verlassen. Nicht immer wird er in seine Heimat abgeschoben. Wenn jemand wegen einer Krankheit nicht reisefähig ist, kann die Abschiebung ausgesetzt werden. Der Betroffene ist dann Geduldeter. Dies ist ein unsicherer Status, weil permanent die Abschiebung droht. Derzeit gibt es rund 125 000 Geduldete.
Bei einem erfolgreichen Antrag?
Wird jemand als Schutzbedürftiger anerkannt, bekommt er eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland – je nach Schutzstatus für ein bis drei Jahre, mit der Aussicht auf Verlängerung oder auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.